Auktionsbedindungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig
aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird auf Kommissionsbasis im eigenen
Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Die Aufstellung der Einlieferer befindet
sich am Ende des Buchkataloges.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigtem
Scheck. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel
von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn
dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird um
jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach
dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Unter gleich hohen Geboten
entscheidet das Los. Kann eine Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag
nicht sofort geklärt werden, wird die Nummer neu ausgeboten.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag
unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche
Gebote ohne Begründung zurückzuweisen.
5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 24% zu entrichten, in dem die
gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung).
Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem *
gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 17%, auf den Rechnungsendbetrag die
Mehrwertsteuer von z.Zt. 7% (ermäßigt bei Büchern, dekorativer
Graphik, Autographen und Kunst) oder 19% zu entrichten (Regelbesteuerung).
Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und
Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung
wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen
Käufern außerhalb der EU und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr.
als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlich
Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU wird keine Mehrwertsteuer
berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Anderen Käufern
aus EU-Ländern muß die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme
der Ware muß die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder
unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der
komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen
Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften
diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut
geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden
jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung
und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung
und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Gerahmte Graphiken
werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Gefahr
des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
in Höhe von mind. 5% (Unternehmen 8%) berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer
bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in
diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion
nochmals angeboten wird und der säumige Käufer für den eventuellen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten
Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung
zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen
sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, bedeuten jedoch keine Garantie
im Rechtssinne. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern
nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke
von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige
altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Zeitschriften,
Serienwerke, Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht im einzelnen kollationiert
und stets von jeder Reklamation ausgeschlossen.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht
beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb
von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen.
Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluß erhoben werden, werden
nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen begründeten
Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich
bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme
des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis.
10. Schriftliche Aufträge übernimmt das Auktionshaus spesenfrei für den Auftraggeber.
Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen
Bestätigung. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin
oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung.
Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber.
11. Erfüllungsort ist Berlin-Wilmersdorf. Gerichtsstand für Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen
ist Berlin-Wilmersdorf. Es wird ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung
gebracht; die Vorschriften des Einheitlichen (internationalen) Kaufrechts
sind ausgeschlossen.
12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe
eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen
zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
Die Versteigerer: Cornelius Hauff und Dirk Auvermann